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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen der WeeDo Funwear GmbH

Die WeeDo Funwear GmbH (nachfolgend „WeeDo “) bietet Endverbrauchern hochfunktionale und farbenfrohe Outdoorbekleidung für Kinder.

 

I. Geltungsbereich, Textform

1. Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungsbeziehungen, welche WeeDo mit ihren Kunden unterhält. Kunde, im Sinne dieser Geschäftsbedingungen, ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer).

2. Diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende sowie abweichende oder ergänzende Bedingungen werden von WeeDo nicht anerkannt. Änderungen, Erklärungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

3. In laufenden Geschäftsbeziehungen von WeeDo gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für künftige Geschäfte, soweit nicht eine entgegenstehende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde

 

II. Zustandekommen von Verträgen

1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren. Die wesentlichen Merkmale der Ware finden sich im jeweiligen Angebot.

2. Ein Vertrag zwischen WeeDo und dem Kunden kommt mit der auf ein Angebot von WeeDo folgenden Annahmeerklärung des Kunden oder der auf eine Bestellung des Kunden folgende Annahmeerklärung von WeeDo zustande. Für eine Annahmeerklärung ist mindestens Textform erforderlich.

3. Angebote von WeeDo sind freibleibend, soweit eine Bindefrist nicht ausdrücklich genannt ist. Bestellungen von Kunden werden, soweit nicht ausdrücklich und in Textform anders vereinbart, auf Grundlage der jeweils aktuellen Händler-Preisliste ausgeführt. WeeDo behält sich das Recht vor, Preisanpassungen aufgrund von Wechselkursschwanken von -/+3 % an den Kunden weiterzugeben.

4. Änderungen und Ergänzungen des zwischen WeeDo und dem Kunden geschlossenen Vertrages bedürfen der Textform.

 

III. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsverbot

1. Alle von WeeDo angebotenen Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und, soweit nicht ausdrücklich und in Textform anders vereinbart, zuzüglich Versandkosten, Verpackung und Versicherung.

2. Erfolgt die Lieferung in Länder außerhalb der Europäischen Union können weitere Kosten anfallen, wie z.B. Zölle, Steuern oder Geldübermittlungsgebühren (Überweisungsoder Wechselkursgebühren der Kreditinstitute), die vom Kunden zu tragen sind.

3. WeeDo ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

4. Zahlungen haben in Übereinstimmung mit den auf der Rechnung vermerkten Bedingungen zu erfolgen.

5. Nach Ablauf der in Ziff. 4. genannten Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne ausdrückliche Mahnung in Zahlungsverzug. Ab Verzugseintritt wird der gesetzliche Verzugszinssatz fällig

6. WeeDo behält sich das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse zu leisten.

7. Der Kunde ist verpflichtet, darauf hinzuweisen, wenn sich seine Zahlungsfähigkeit in der Weise ändert, dass die Leistungsansprüche von WeeDo gefährdet sind.

8. Die Aufrechnung des Kunden mit anderen als rechtskräftig festgestellten oder von WeeDo anerkannten Forderungen ist nicht zulässig

 

IV. Lieferung, Lieferfristen

1. Liefertermine gelten nur dann als verbindlich vereinbart, wenn sie ausdrücklich (z.B. im Angebot oder in der Auftragsbestätigung) und in Textform von WeeDo bestätigt worden sind.

2. WeeDo haftet nicht für eine Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung oder für Lieferoder Leistungsverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt der Bestellung nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die WeeDo nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse WeeDo die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist WeeDo zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.

 

V. Gefahrübergang

Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Firmensitz von WeeDo in Hamburg. Wird die Ware auf Wunsch des Kunden hin an einen anderen Ort verschickt, geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Zeitpunkt an auf den Kunden über, an dem WeeDo oder ein von WeeDo beauftragter Dritter versandbereit ist und dies dem Auftraggeber angezeigt hat.

 

VI. Eigentumsvorbehalt

1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus dem Vertragsverhältnis mit dem Kunden entstandener Forderungen behält sich WeeDo das Eigentum an den gelieferten Sachen vor

2. Der Kunde ist befugt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde zur Erfüllung aller Ansprüche von WeeDo aus dem Kaufvertrag (inklusive Zinsen, Nebenforderungen und etwaiger Rechtsverfolgungskosten) mit dem Zeitpunkt ihres Entstehens an WeeDo ab und überträgt an WeeDo die dem Kunden dafür vom Dritten gewährten Sicherheiten. WeeDo nimmt diese Abtretung und Übertragung der Sicherheiten an. Die Abtretung umfasst auch eine etwaige Saldoforderung aus einem vereinbarten Kontokorrent. Bis auf Widerruf von WeeDo ist der Händler zum Einzug der abgetretenen Forderung im eigenen Namen berechtigt, wenn er die vereinnahmten Gelder zur Tilgung etwaig offener Verbindlichkeiten gegenüber WeeDo verwendet ​

also includes any balance claim from an agreed current account. Until WeeDo revokes it, the dealer is entitled to collect the assigned claim in his own name if he uses the collected funds to settle any outstanding liabilities to WeeDo.

3. Auf Verlangen von WeeDo ist der Kunde verpflichtet, die Namen, Ansprechpartner und Kontaktdaten seiner Kunden (Drittschuldner), gegenüber denen er durch Veräußerung der Vorbehaltsware Ansprüche erworben hat, sowie die von diesen Drittschuldnern geschuldeten Beträge, vom Dritten geltend gemachte Einreden und Einwendungen mitzuteilen und die auf die Durchsetzung der Forderung bezogene Korrespondenz des Kunden mit dem Dritten in Kopie an WeeDo herauszugeben.

4. Übersteigt der realisierbare Wert der für WeeDo bestehenden Sicherheiten die Forderungen von WeeDo um mehr als 20 %, so ist WeeDo auf Verlangen des Kunden hinsichtlich des 120 % der Forderungen übersteigenden Betrages zur Rückübertragung der Forderung und zur Freigabe von allein darauf bezogener Sicherheiten nach Wahl und Bestimmung von WeeDo verpflichtet.

 

VII. Abnahme, Gewährleistung

1. Die bei WeeDo bestellte Ware ist unverzüglich nach Ablieferung vom Kunden oder dem von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen, vgl. § 377 HGB. Sie gilt als genehmigt, wenn WeeDo nicht eine schriftliche Mängelrüge hinsichtlich bei sorgfältiger Untersuchung erkennbarer Mängel binnen dreier Werktage nach Ablieferung oder bei verdeckten Mängeln unverzüglich nach Entdeckung zugeht.

2. Die Gewährleistungsfrist für Mängel an der gelieferten Ware beträgt 1 Jahr nach Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn WeeDo den Mangel arglistig verschwiegen hat.

3. Die Behebung des Mangels erfolgt nach Wahl von WeeDo durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können nach Wahl des Kunden Minderung verlangt oder vom Vertrag zurücktreten werden.

4. Mängel der gelieferten Ware müssen WeeDo in vollem Umfang nachgewiesen werden. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist.

 

VIII. Haftung

1. WeeDo haftet im Falle einfacher Fahrlässigkeit sowie im Falle grober Fahrlässigkeit von nicht-leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nur, soweit es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Diese Haftung ist im Falle einfacher oder grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz von Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss vorhersehbar waren und in denen sich ein vertragstypisches Risiko verwirklicht hat. Mittelbare Schäden sind nur ersatzfähig, soweit diese Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind. Dabei haftet WeeDo nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden.

2. Unberührt von der vorstehenden Haftungsbegrenzung bleibt die Haftung von WeeDo für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Schäden, die auf Vorsatz beruhen sowie die Haftung von WeeDo nach dem Produkthaftungsgesetz.

 

IX. Geltendes Recht, Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben

letzte Aktualisierung: 05.10.2022